Aktuelles zur Strom-/ Gaspreisbremse, Dezemberhilfe und Mehrwertsteuer-Absenkung

Stand 27.02.2023

Hinweis zu Ihrem Abschlag Strom und Gas
Der Abschlag im März 2023 (wie auf der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführt) berücksichtigt aus technischen Gründen noch nicht die staatliche Unterstützung der „Strom-/ Gaspreisbremse“. Sobald die Technik umgesetzt ist, um die neuen Abschläge zu berechnen, informieren wir Sie.
 

Stand 17.01.2023

Hinweis zu Ihrem Abschlag Strom und Gas
Die auf der Jahresverbrauchsabrechnung aufgeführten Beträge für das Jahr 2023 berücksichtigen aus technischen Gründen noch nicht die staatliche Unterstützung der „Strom-/ Gaspreisbremse“. Abschlagszahlungen können daher vorläufig nicht gesenkt werden. Dies wird automatisch auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen vorgenommen. Wir informieren über die weitere Vorgehensweise.

Hinweis zur Dezemberhilfe Gas für Haushaltskunden und Gewerbekunden (SLP-Messung)
Die Grundlage für die Berechnung der Dezemberhilfe ist der anteilige (1/12) Verbrauch der Jahresprognose* und der im Dezember 2022 jeweils gültige Arbeitspreis sowie der anteilige (1/12) Jahresgrundpreis. Auf Ihrer Jahresrechnung wird die Dezemberhilfe als Entlastungsbetrag ausgewiesen. Ein Rechenbeispiel finden Sie hier.

 

Stand 21.11.2022

Unsere Kundeninformation zur einmaligen Entlastung im Dezember finden Sie hier.
Der im Dezember 2022 fällige Gasabschlag wird nicht eingezogen (gilt bei Kunden mit Sepa-Mandat). Alle anderen Abschläge, die im Dezember fällig werden (z.B. Strom / Wasser) werden eingezogen.

 

Stand 12.10.2022

Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm verkündet, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Dazu gehören:

•       Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

•       Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse

•       Steuersenkung für Gas auf 7 %


Wir informieren Sie umgehend, sobald die Bundesregierung die, von der eingerichteten Expertenkommission erarbeiteten Vorschläge, zur Umsetzung der Maßnahmen konkretisiert.

Erst dann können wir weitere Schritte einleiten, Sie brauchen bis dahin nichts zu unternehmen.